Der Weg zum Ausweis Kat. A1 / A 35kW
- Nothelferkurs
- Gesuchserstellung
- Theorieprüfung
- Motorradgrundkurs (12 Std.)
- Verkehrskundeunterricht (VKU)
- Fahrerprüfung
Erst nach 2 Jahren klagloser Fahrpraxis in der Kategorie A beschränkt (bis 35 kW) kann der Lernfahrausweis für die Kategorie A (über 35 kW) angefordert werden. Es muss erneut eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Ausweis Kat. A1 (15 Jahren / 16 Jahren)
Kleinmotorräder (Scooter) dürfen bereits mit 15 Jahren, Motorräder der 125er-Klasse ab 16 Jahren geführt werden.
FAQ MotorradFührerschein
Nein. Beim Übergang von der Kleinmotorrad Unterkategorie A1 (ab 15 Jahren, 50 cm3) zu A1 Unterkategorie (ab 16 Jahren, 125 cm3) ist keine praktische Prüfung notwendig. Die Beschränkung auf 45 km/h wird nicht im Führerausweis eingetragen, sondern über das Geburtsdatum auf dem Führerausweis kontrolliert. Bis zur grossen Kategorie A sind insgesamt 3 praktische Prüfungen zu absolvieren.
Nein. Die bestandene Theorieprüfung gilt ab 2021 für alle Kategorien, also auch für die Katgorie B (PW).
Nein, diese Kurse müssen nur einmal absolviert werden. Der Verkehrskundekurs (8 Lektionen) gilt auch für die Kategorie B (PW).
Dieser Kurs dauert für alle A (A1, A beschränkt oder A) Kategorien 12 Std und muss innert vier Monaten seit der Erteilung des Lernfahrausweises absolviert werden.
Der Sehtest darf nicht älter als 24 Monate sein, der Nothelferkurs nicht älter als 6 Jahre. Wurde eine Kategorie B oder A schon erworben, dann muss der Nothelferkurs nicht wiederholt werden.