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News

  • Neuerungen Strassenverkehrsordnung ab 2024

    Sehtest
    1. Gruppe (Kategorien A, B, A1, B1, F, G oder M)
    Bei der Einreichung eines Gesuchs um einen Lernfahrausweis ist kein Sehtest mehr erforderlich, sofern ein gültiger Lern- oder Führerausweis einer dieser Kategorien vorhanden ist.
    2. Gruppe (Kategorien C/D, C1/D1 oder BPT)
    Kein Sehtest erforderlich, das Sehvermögen wird im Rahmen der verkehrsmedizinischen Untersuchung überprüft.

    Verkehrsmedizinische Untersuchung
    Bei der Einreichung eines Gesuchs um eine Führerausweiskategorie der 2. Gruppe (Kategorien C/D, C1/D1 oder BPT) ist keine verkehrsmedizinische Untersuchung mehr notwendig, sofern man bei der Gesuchstellung schon im Besitz einer dieser Kategorien ist. In diesen Fällen laufen die Intervalle der bisherigen Untersuche normal weiter.

    Motorradführerprüfungen
    Zur Steigerung der Prüfungsqualität wird die Prüfungsdauer, gemäss VZV Anhang 12, von 30 Minuten auf 60 Minuten pro Kandidat/in erhöht. Wie bisher werden Motorradprüfungen in Doppelbesatzung durchgeführt und dauern somit 120 Minuten, die Gebühren werden entsprechend angepasst.

  • Autofahren mit 17

    Personen mit Jahrgang 2003 können den Lernfahrausweis ab dem 1. Januar 2021 mit 17 Jahren erwerben. Erhalten sie den Lernfahrausweis noch im Jahr 2021, dürfen sie die Autoprüfung ab dem 18. Geburtstag ablegen, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht zwölf Monate besitzen. Ohne diese Ergänzung hätten Personen mit Jahrgang 2003, die früh im Jahr Geburtstag haben, ab 2021 den Führerausweis wegen der einjährigen Lernphase erst mit knapp 19 Jahren erwerben können.

    Personen mit Jahrgang 2003, die den Lernfahrausweis erst 2022 oder später erwerben, müssen die zwölfmonatige Lernphase durchlaufen.

    Personen mit Jahrgang 2002 müssen den Lernfahrausweis noch im 2020 erwerben, falls sie keine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen wollen.

    Die Änderungen haben für die Jahrgänge 2001 bis 2003 weiterreichende Folgen:

    Jahrgänge 2001 und 2002: Wer den Lernfahrausweis vor dem 31. Dezember 2020 erhält, muss die einjährige Lernphase nicht durchlaufen. Anschliessen gelten die neuen Bestimmungen auch für diese Jahrgänge. Das heisst: Wer jetzt nicht reagiert, muss die einjährige Lernphase durchlaufen.

    Jahrgang 2003: Wer den Lernfahrausweis bis zum 31. Dezember 2021 erhält kann mit 17 schon loslegen und muss die einjährige Lernphase nicht durchlaufen. Die Prüfung Kat. B/BE kann man frühestens ab dem 18. Geburtstag machen. Nach dem 31. Dezember 2021 muss auch der Jahrgang 2003 die einjährige Lernphase durchlaufen.

  • Neuerungen Strassenverkehrsordnung ab 2021

    Velofahren auf dem Trottoir:
    Kinder bis 12 Jahre dürfen gemäss den angepassten Regeln mit ihrem Velo auf dem Trottoir fahren, sofern kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist.

    Velo- und Töfflifahrende:

    Velo- und Töfflifahrende dürfen neu an Ampeln bei Rot rechts abbiegen, sofern dies entsprechend signalisert ist. Vor Lichtsignalen kann neu ein Bereich für Velofahrer markiert werden, auch wenn kein Radstreifen vorhanden ist. 

  • Neuerungen 2021 Motorrad Katergorien und Ausbildung

    Katergorie AM Kleinmotorräder

    • Hubraum bis 50ccm oder Leistung bis 4kW
    • bis 45km/h
    • Dürfen ab 15 Jahren gefahren werden.
    • Es ist keine praktische Prüfung erforderlich.

    Kategorie A1 Motorräder

    • Hubraum bis 125ccm
    • Leistung bis 11kW / 15PS
    • Dürfen ab 16 Jahren gefahren werden.
    • Es ist keine praktische Prüfung erforderlich, wenn man im Besitz der Kategorie B ist.

    Kategorie A2 Motorräder

    • Hubraum ohne Beschränkung
    • Leistung bis 35kW / 48PS
    • Dürfen ab 18 Jahren gefahren werden.
    • Es ist immer eine praktische Prüfung erforderlich.

    Kategorie A Motorräder

    • Hubraum ohne Beschränkung
    • Leistung ohne Beschränkung
    • Voraussetzung sind zwei Jahre praktische Fahrpraxis der Katergorie A2.
    • Es ist immer eine praktische Prüfung erforderlich.

    Ausbildung

    • Theorieprüfung und VKU (Verkehrskundeunterricht) muss nur einmal ablsoviert werden.
    • Der obligatorische Motorradgrundkurs von 12Std. muss nur einmal absolviert werden. Dies entweder für die Kat. AM, oder A1, oder A2.